Seit dem Jahreswechsel können ausländische Reisende sich auch in Russland bei größeren Einkäufen nachträglich die 18-prozentige Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Ein entsprechendes Gesetz trat zum 1. Januar 2018 in Kraft. Wie auch anderswo gibt es die Steuerrückzahlung aber erst ab einem Mindestwert, den die russischen Gesetzgeber im internationalen Vergleich recht hoch ansetzten: Ausländer müssen innerhalb eines Tages Waren im Wert von mindestens 10.000 Rubel (derzeit gut 140 Euro) erworben haben. Typische Russland-Souvenirs wie bemalte Matrjoschka-Puppen aus Holz fallen somit nicht unter die Tax-free-Bestimmungen, Schmuck aus Bernstein oder Ural-Halbedelsteinen aber unter Umständen schon.
Auch Erzeugnisse mit Steuermarken - insbesondere Alkohol und Zigaretten - sind vom Tax-free-Einkauf generell ausgeschlossen.
Die Zahlung erfolgt bar am Flughafen oder per Überweisung durch das Geschäft, wenn der Scheck mit Zollvermerk dorthin gesandt wird. Vor allem in der Startphase sollten Russland-Touristen sich nicht allzu hohe Hoffnungen auf Tax-free-Schnäppchen machen. Zunächst werden lediglich Geschäfte in Moskau, Sankt Petersburg und Sotschi die weltweit gebräuchlichen Tax-free-Schecks einführen - und auch dort wird es sie wohl nicht sofort flächendeckend, sondern anfangs eher in teuren Läden wie dem weltberühmte Moskauer Kaufhaus GUM geben, wie die Nachrichtenagentur Interfax vermeldete (Bericht auf Russisch).
Auch, an welchen Grenzübergängen die Auszahlung der Mehrwertsteuer möglich sein wird, muss noch in einer separaten Vorschrift geregelt werden. Von dem Tax-free-System können alle Ausländer mit Ausnahme von Bürgern aus Mitgliedsstaaten der von Russland angeführten Eurasischen Wirtschaftsunion (Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgisien) profitieren. (kp)